Die Weissensee-PremiumCARD umfasst alle wesentlichen Infrastruktur-Angebote sowie das gesamte öffentliche Mobilitätsangebot vor Ort und sorgt Sommer wie Winter für unvergessliche Urlaubsmomente.
Ein See – eine Karte
Erhältlich ist die Weissensee-PremiumCARD exklusiv in den beteiligten Partner-Betrieben. Sie wird bei der Ankunft am Weissensee vom Gastgeber persönlich ausgehändigt. Die Karte kann sofort genutzt werden und verliert ihre Gültigkeit am Abreisetag um 24:00 Uhr.
Inklusivleistungen Weissensee-PremiumCARD – SOMMER 2025
- Vergünstigte An- und Abreise mit dem Bahnhofshuttle von und zum Bahnhof Greifenburg von 01.05. bis 27.10.2024
Die Züge von 07:54 Uhr bis 20:04 Uhr werden bedient - Weissensee-Naturparkbus von 01.05. bis 26.10.2025
- Weissensee-Bergbahn (inklusive MTB-Transport) von 01.05. bis 26.10.2025.
Achtung: Transport von Hunden ist nicht inkludiert - Weissensee-Linien-Schifffahrt von 01.05. bis 26.10.2025
Achtung: Transport von Fahrrädern und Hunden ist nicht inkludiert. - Wanderbus Weissensee 05.05.-14.10.
In der Früh zur Wanderung zw. 7-8 Uhr. Zielorte Umkehrschleife, Bergbahn, Unternaggl, Kreuzwirt. Anmeldung bis 18 Uhr am Vortag unter +43(0)800 500 1905 Preis pro Person und Fahrt ohne Weissensee PremiumCard € 6,-. - Wanderbus-Region (umliegende Ausflugsziele)
Vor-/Nachsaison
Rufbus Mo-Fr (Kreuzwirt – Weißbriach – Hermagor), Anmeldung bis zwei Stunden vor Abfahrt unter +43 (0)664 88 611 685 Stundentakt (Hermagor – Kötschach), Fahrplan unter: www.mobilbuero.com
Hauptsaison (06.07. – 06.09.)
Mo – Fr fixe Bedienung (Kreuzwirt – Weißbriach – Hermagor), Stundentakt (Hermagor – Kötschach), Fahrplan unter: www.mobilbuero.com - Nutzung regionaler Linienbusse in der Region (Arnoldstein – Pressegger See – Hermagor – Kötschach-Mauthen – Lesachtal – Weißbriach – Weissensee)
Die Weissensee-PremiumCARD ist auch als Wochenkarte zum Preis von € 150,– erhältlich (ab Jahrgang 2015) enthält alle oben genannten Leistungen.
→ Hier finden Sie alle PremiumCard-Partnerbetriebe.
Inklusivleistungen Weissensee-PremiumCARD – WINTER 2024/25
- An- und Abreise mit dem Bahnhofshuttle von und zum Bahnhof Greifenburg 20.12.2024-02.03.2025
Die Züge von 06:59 Uhr bis 21:16 Uhr werden bedient - Weissensee-Naturparkbus 20.12.2024-02.03.2025
- Weissensee Bergbahn nur im Zeitraum: 05.01.–01.02.2025
- Benützung von Eis und Loipe (gesamte Saison)
Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Hinweise zur Benützung von Eis und Loipe im Winterbericht.
Die Weissensee-PremiumCARD ist auch als Wochenkarte zum Preis von € 90,- erhältlich (ab 10 Jahren). Hinweis: In dieser Wochenkarte sind die Leistungen der Weissensee-Bergbahn in der Zeit von 05.01. – 01.02.2025 nicht inkludiert.
→ Hier finden Sie alle PremiumCard-Partnerbetriebe.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Weissensee-PremiumCARD ist eine personengebundene Karte und kann nicht übertragen werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Sperre der Karte.
Datenschutz
Mit dem Erwerb dieser Karte stimmen Sie der Verwendung Ihrer angegeben personenbezogenen Daten zu. Diese werden ausschließlich Sicherstellung der Funktionalität der Weissensee-PremiumCARD während Ihres Urlaubs-Aufenthaltes verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
Verlust oder Defekt der Karte
Bei Verlust oder Defekt der Karte wird diese sofort gesperrt. Sie erhalten eine neue Karte, wobei die bereits verwendeten Leistungen auf diese übertragen werden.
Ausfall oder Nichtbetrieb der Leistungen
Bei Nichtbetrieb von einzelnen Leistungen erfolgt keine Rückvergütung.
Kartenrückerstattung
Im Krankheitsfall und/oder bei vorzeitiger Abreise wird Ihre Weissensee-PremiumCARD gesperrt. Es besteht auch in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung.
Allgemeines
Die einzelnen Leistungen, zu deren Nutzung diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen (= Leistungsträger) erbracht. Der Beherbergungsbetrieb bzw. jene Stelle, die Ihnen eine Weissensee-PremiumCARD aushändigt bzw. verkauft, handelt für die Leistungsträger nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher immer nur der jeweilige Leistungsträger verpflichtet.